Anmeldeschluss
Anmeldeschluss und Zahlungseingangsschluss ist am Freitag dem 05.08.2011, eine Woche vor den Rennen. Die Anmeldung wird erst mit dem Eingang des Startgeldes auf dem Konto gültig. Bei erfolgreicher Anmeldung wird an die angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung geschickt. Bei der Überweisung muss als Verwendungszweck der Name angegeben werden. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Nachmeldungen sind vor Ort bis Samstag 09.00 Uhr möglich.
Anmeldung
Die Anmeldung kann nur online über www.downhill-am-inselsberg.de erfolgen. Die Meldung der Sportler erfolgt gemäß Punkt 4.3 der Sportordnung des BDR. Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum und bei Lizenzfahrern den UCI Code enthalten. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben, muss die Einverständniserklärung der Eltern der Anmeldung beiliegen.
Die Nachmeldegebühr für Anmeldungen vor Ort beträgt für alle Klassen 10,00 €.
Einsprachen
Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind laut Sportordnung des BDR an die Kommissäre zu richten.
Haftungsausschluss
Es gilt 4.4 der Sportordnung des BDR in vollem Umfang. Die Verkehrssicherungspflicht liegt ausschließlich beim Ausrichter. Es wird für jede Veranstaltung zusätzlich ein Streckenabnahmeprotokoll erstellt.
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflicht zu übernehmen. Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen. Des Weiteren stimmt mit der Anmeldung der Teilnehmer einer Veröffentlichung aller von ihm im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos zu. Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.
Pflichttraining
Alle Teilnehmer müssen am Samstag einen Pflichttrainingslauf, bei denen Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen werden, absolvieren. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer zu den Rennläufen zugelassen. Die Pflichttrainingsläufe müssen vom Streckenanfang, d.h. vom offiziellen Start beginnen. Während des Freien Trainings sowie beim Pflichttraining müssen alle Fahrer Lenkernummern und Schutzkleidung tragen. Regelverstöße führen zur Disqualifikation.
Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:
- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektor
- Integralhelm
- Handschuhe mit langen Fingern
Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation!
Sicherheitsbestimmungen
Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk des BDR und der UCI hingewiesen.
Siegerehrung
Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende am Sonntag geehrt.
Startabstände
Die Startabstände betragen 30 Sekunden, außer bei den besten 15 der Lizenz Herren, dort wird im Minuten Takt gestartet.
Startberechtigung
Die Rennen sind für alle Lizenzklassen offen. Hobbyklassen fahren in separaten Rennen.
Startgebühren / Transportgeld
Für den 19. Downhill am Inselsberg werden 3 Pakete angeboten.
Paket 1: "All inclusive komplett" zum Preis von 55,- € (inkl. Mwst.)
Paket 2: "All inclusive light" zum Preis von 45,- € (inkl. Mwst.)
Paket 3: "All inclusive Kids-Cup" zum Preis von 30,- € (inkl. Mwst.)
Das Pfand für die Startnummer beträgt für alle, d.h. auch für Lizenzfahrer 5,- Euro.
Detaillierte Informationen zu den Paketen können im Bereich "Fahrerpakete" eingesehen werden.
Startnummern
Die Startnummern müssen immer, vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Die Veranstalter behalten sich vor, das Pfand für unbrauchbar gewordene Nummern einzubehalten.
Startreihenfolge
Die Startreihenfolge richtet sich Samstags nach den UCI Punkten. Am Sonntag wird jeweils nach den Ergebnissen des Vortages gestartet. Es fährt immer der/die Schnellste zuletzt.
Tagespreise
Preisgelder werden direkt im Anschluss an die Siegerehrung im Organisationsbüros ausgezahlt und müssen dort persönlich abgeholt werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese nachträglich zu überweisen. In der Kategorie C1 wird nach den Bestimmungen der UCI ausgezahlt. Bei weniger als 27 Teilnehmern, wird nur an ein Drittel, der in dieser Wertungsklasse startenden Fahrer Preisgeld ausgegeben. Es wird nur für das Rennen am Sonntag Preisgeld ausbezahlt.
Technischer Zustand der Sportgeräte
Da der Veranstalter bzw. die von ihm eingesetzten Personen nur den äußerlichen Eindruck und das Gesamterscheinungsbild bewerten können, ist jeder Teilnehmer für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss das CE Zeichen enthalten.
UCI Punkte
Für den 19. Downhill am Inselsberg werden keine UCI-Punkte vergeben.
Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden.
Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor. Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der vom BDR beauftragte Kommissär. Entscheidungen fallen in Abstimmung mit dem BDR-Beauftragten und Renn-Direktor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.